Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

Stand 08/2019

Vorbemerkungen

Die ADFERENCE GmbH, auf der Hude 74, 21339 Lüneburg (nachfolgend: „ADFERENCE“) stellt mit der ADFERENCE Plattform einen Online-Dienst zum Verwalten und Steuern von Werbekampagnen mit Google Ads und Amazon Ads, sowie zur eigenverantwortlichen Aussteuerung von Google Ads Anzeigen über das Google CSS Partner Programm über das ADFERENCE CSS (shopping.adference.io) (nachfolgend: „ADFERENCE-Dienst“) zur Verfügung.

Die benötigten Entscheidungen zur Erstellung und Verwaltung von Kampagnen sowie Aussteuerung von Werbung erfolgen auf Basis der Eingaben des Kunden sowie der Analyse von Daten, die im Zuge der Aussteuerung von Werbekampagnen mit Google Ads und Amazon Ads erfasst werden. ADFERENCE regelt dadurch bspw. automatisiert das maximale Cost-per-Click- (Max. CPC) Gebot im Sinne der definierten Zielvorgaben des Kunden. Diese Zielvorgaben können z.B. die Maximierung der Anzahl von Conversions unter Einhaltung eines maximalen Cost-per-Action (CPA), die Erreichung eines Ziel Return-on-Investments (ROI) sowie die Maximierung des Deckungsbeitrags (Umsatz abzgl. Werbekosten) sein. Darüber hinaus regelt ADFERENCE eigenständig die Einstellungen für Gebotsanpassungen.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für die Inanspruchnahme des von ADFERENCE unter www.adference.com abrufbaren, passwortgeschützten ADFERENCE-Dienstes, welchen ADFERENCE ihren Kunden (nachfolgend: „Kunden“) für deren gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit anbietet. Sie gelten nicht für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, d.h. natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihren gewerblichen noch ihren selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden kann. Mit einer Bestellung bei ADFERENCE erkennt der Kunde die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite des ADFERENCE-Dienstes abgerufen werden.

1.2. ADFERENCE behält sich vor, diese AGB und den Gegenstand der jeweils vertragsgegenständlichen ADFERENCE-Dienste jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und ADFERENCE den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Im Übrigen bedürfen Änderungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist ADFERENCE jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.

1.3. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Dies gilt auch dann, wenn ADFERENCE diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos entgegennimmt.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Nutzung des ADFERENCE-Dienstes setzt die Registrierung des Kunden in den Webseiten von ADFERENCE unter www.adference.com voraus. Der Kunde erhält sodann eine Bestätigungs-E-Mail mit der Aufforderung, seinen ADFERENCE-Account zu aktivieren. Mit Registrierung und Aktivierung des Accounts gibt der Kunde eine Bestellung über die Nutzung des ADFERENCE-Dienstes ab. An diese Bestellung ist der Kunde 14 Tage gebunden.

2.2. Die Freischaltung des Kunden-Accounts stellt noch keine Annahme der Bestellung des Kunden durch ADFERENCE dar. Der Vertrag kommt vielmehr nach Wahl von ADFERENCE erst mit ausdrücklicher Annahme der Bestellung des Kunden durch ADFERENCE oder mit der ersten Leistungserbringung durch ADFERENCE zustande. Diese erste Leistungserbringung besteht in der ersten Optimierung einer vom Kunden zur Optimierung gestellten Kampagne durch ADFERENCE.

2.3. Wählt der Kunde folglich nicht innerhalb der 14tägigen Bindungsfrist seiner Bestellung eine Kampagne zur Optimierung aus und hat ADFERENCE die Bestellung auch nicht zuvor ausdrücklich angenommen, kommt eine Annahme der Bestellung durch ADFERENCE nicht mehr in Betracht.

3. Gegenstand des Vertrages

3.1. Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche bzw. während einer ggf. vereinbarten Testphase unentgeltliche, auf die Dauer des Vertrages beschränkte Zugänglichmachung des ADFERENCE-Dienstes zur Nutzung über das Internet.

3.2. ADFERENCE schuldet nicht die Realisierung einer erfolgreichen Bietstrategie. Insbesondere schuldet ADFERENCE nicht, z.B. eine Mindestzahl an Klicks oder Conversions zu liefern, einen vom Kunden bestimmten Durchschnitts-CPC oder CPA einzuhalten, ein nach Maßgabe des Kunden vorgegebenes Budget auszuschöpfen oder ähnliches. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass das vorgegebene Budget mit der gewünschten Anzahl an Mindestklicks oder -conversions in Widerspruch steht. ADFERENCE haftet nicht für eine negative Entwicklung der Kampagnenleistung und schuldet aufgrund der Dynamik von Google Ads und Amazon Ads nicht, dass die Kampagne nach Nutzung des ADFERENCE-Dienstes den ursprünglichen Stand exakt erreichen kann. Alle kundenspezifischen Einstellungen, die der ADFERENCE-Dienst bietet, nimmt der Kunde selbst vor und ist somit selbst für den Erfolg des Einsatzes des ADFERENCE-Dienstes für seine Zwecke verantwortlich.

3.3. ADFERENCE behält sich vor, dem Kunden zunächst eine Testphase anzubieten, während welcher der Kunde den ADFERENCE-Dienst kostenlos nutzen kann. Möchte der Kunde den ADFERENCE-Dienst im Anschluss an eine solche Testphase nicht mehr nutzen, so wird der Account durch ADFERENCE gesperrt. Eine weitere Nutzung des ADFERENCE-Dienstes ist dann nicht mehr möglich. Ein Anspruch auf Gewährung einer Testphase besteht nicht.

3.4. Der ADFERENCE-Dienst steht 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr zur Nutzung zur Verfügung. ADFERENCE gewährleistet eine Verfügbarkeit des ADFERENCE-Dienstes von 99 % im Jahresmittel. Werden Wartungsarbeiten erforderlich und steht der ADFERENCE-Dienst deshalb nicht zur Verfügung, wird ADFERENCE den Kunden hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Ausfälle des ADFERENCE-Dienstes aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die geschuldete Verfügbarkeit angerechnet. ADFERENCE ist nicht für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in denen die Hard- und Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ADFERENCE liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u. a.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

4. Zugang zum ADFERENCE-Dienst und diesbezügliche Pflichten des Kunden

4.1. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich der Kunde, dessen gesetzlicher Vertreter und seine Mitarbeiter. Nutzungsberechtigt ist grundsätzlich nur ein gleichzeitiger Nutzer (Concurrent-User); die Nutzung durch mehrere Concurrent-User kann die Nutzbarkeit des ADFERENCE-Dienstes beeinträchtigen und ist daher nicht gestattet. ADFERENCE behält sich vor, vom Kunden die namentliche Benennung seiner nutzungsberechtigten gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter zu verlangen, auf die die Nutzung des ADFERENCE-Dienstes dann beschränkt ist.

4.2. Die von ADFERENCE bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben bzw. zu übersenden, z.B. Vor- und Nachnamen, aktuelle Adresse und Telefonnummer, gegebenenfalls auch ein von ADFERENCE erbetener aktueller Handelsregisterauszug bzw. gültiger Gewerbeschein, eine gültige E-Mail-Adresse, die Firma und den Namen eines Vertretungsberechtigten. Im Falle einer Änderung der angegebenen Daten nach Anmeldung ist der Kunde verpflichtet, die Änderung der entsprechenden Angaben unverzüglich ADFERENCE mitzuteilen.

4.3. Der Kunde ist für die Geheimhaltung der persönlichen Zugangsdaten verantwortlich und hat deren Missbrauch zu verhindern. Der Kunde stellt ADFERENCE gegenüber sicher, dass die von ihm benannten weiteren Nutzer ihre persönlichen Zugangsdaten geheim halten und deren Missbrauch verhindern. Die Weitergabe der Zugangsdaten an zur Nutzung nicht berechtigte Dritte gilt als Missbrauch. Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch von Zugangsdaten, so ist ADFERENCE hiervon unverzüglich per E-Mail unter der E-Mail-Adresse support@adference.com zu unterrichten. ADFERENCE ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt. Der Kunde haftet für einen von ihm oder einem von ihm benannten Nutzer zu vertretenden Missbrauch.

4.4. Der Kunde muss entweder einen Google Ads-Account mit aktiviertem Conversion-Tracking oder einen Amazon Seller-/Vendor-Account besitzen.

4.5. Der Kunde ist verpflichtet, ADFERENCE je nach genutztem Leistungspaket Zugriff auf die jeweils benötigten Zugriffe auf seine Google Ads- oder Amazon Ads-Accounts zu gewähren.

4.6. Entzieht der Kunde ADFERENCE vor Ablauf der Vertragslaufzeit den Zugriff über die Google Ads API auf sein Google Ads-Konto bzw. den Zugriff über die Amazon Ads API auf sein Amazon Ads-Konto oder liegen andere im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Gründe dafür vor, dass ADFERENCE die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht erbringen kann, so bleibt der Kunde bis zum Ende der Vertragslaufzeit verpflichtet, die vereinbarte monatliche Minimumgebühr an ADFERENCE zu entrichten.

4.7. ADFERENCE kann weitere Datenquellen zur Verbesserung der Datenbasis für den Gebotsalgorithmus heranziehen. Standardmäßig ist ADFERENCE in der Lage, für die Optimierung bei Google Ads Daten aus Google Analytics über die Google Analytics API zu nutzen. Um diese Funktionalität zu nutzen, verpflichtet sich der Kunde, ADFERENCE während der Vertragslaufzeit den Zugriff auf das Google Analytics-Konto über die Google Analytics API zu gestatten.

4.8. ADFERENCE ist mit den gängigen Versionen von Firefox und Google Chrome kompatibel. Andere Browser werden nicht unterstützt. Der Kunde erkennt an, dass er eine optimale Leistung und höhere Geschwindigkeit des ADFERENCE-Dienstes nur mit der stets aktuellen Version dieser Browser erzielt und veraltete Versionen unter Umständen zu verzögerten Leistungen führen können. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den ADFERENCE-Diensten gegeben sind, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware, des Betriebssystems, der Verbindung zum Internet und der Browsersoftware unter Beachtung der durch ADFERENCE ggf. erteilten technischen Vorgaben.

4.9. Soweit der Kunde Daten an einen Google Ads-Account oder einen Amazon Ads-Account übermittelt, auf den ADFERENCE Zugriff hat, werden von diesen Daten durch den Kunden vor der Übermittlung Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern erstellt. Im Falle eines eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich auf den Google-Account oder Amazon-Account übertragen, auf den ADFERENCE Zugriff hat.

4.10. Der Kunde wird sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z.B. Erteilung von Bestätigungen zur CSS-Anbindung) rechtzeitig erbringen. Erbringt der Kunde eine Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig, besteht kein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung. ADFERENCE ist berechtigt, nach erfolgloser Aufforderung des Kunden zur Erbringung der Mitwirkungshandlung, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

5. Nutzungsrechte

5.1. ADFERENCE räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche (für die Dauer einer ggf. vereinbarten Testphase unentgeltliche), nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur zweckentsprechenden Nutzung des vertragsgegenständlichen ADFERENCE-Dienstes „online“ über das Internet durch die jeweils vom Vertrag umfassten Nutzer ein. Anspruch auf Überlassung von Vervielfältigungsstücken der für den ADFERENCE-Dienst erforderlichen ADFERENCE-Software oder sonstiger Materialien hat der Kunde nicht. Alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an den jeglichen Inhalten der ADFERENCE-Dienste und insbesondere der hierfür eingesetzten ADFERENCE-Software vorbehalten.

5.2. Der Kunde überträgt ADFERENCE an den im Rahmen der Nutzung des ADFERENCE CSS zur Verfügung gestellten Inhalten (z.B. Produktbilder, Produkttexte usw.) sämtliche zur Vertragserfüllung, erforderlichen und örtlich unbeschränkten Nutzungsrechte in einfacher Form für die Dauer dieses Vertrags, zuzüglich weiterer sechs Monate nach Vertragsende, um ggf. eine angemessene Aufbrauchfrist zu gewährleisten. Der Kunde räumt ADFERENCE auch das Recht ein, zur Verfügung gestellte Inhalte zum Zwecke der Erstellung von Produktpräsentationen zu bearbeiten, insbesondere umzugestalten, zu kürzen, zu ergänzen oder mit anderen Inhalten zu kombinieren. ADFERENCE wird außerdem das Recht eingeräumt, die von Kunden übertragenen Nutzungsrechte an Kooperationspartner und/oder dritte zum Zwecke der Vertragserfüllung weiter zu lizenzieren und/oder zu übertragen.

Der Kunde garantiert, dass der Veröffentlichung und Weitergabe der Inhalte durch ADFERENCE keine Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass ihm an übermittelten Produktbildern und anderen urheberrechtlich geschützten Werken sämtliche, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte (einschließlich dem Recht zur Personenabbildung) eingeräumt wurden, und ggf. ein wirksamer Verzicht auf Nennung des Urhebers vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, ADFERENCE von jeder Inanspruchnahme Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen durch die Verwendung der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte auf erstes Anfordern freizustellen und jeden dadurch entstehenden Schaden – einschließlich der Kosten einer ggf. erforderlichen Rechtsverteidigung auf Basis der jeweils geltenden gesetzlichen Vergütungs- und/oder Kostenregelungen (z.B. RVG, GKG) – zu ersetzen. Im Falle einer wettbewerbs- und/oder urheberrechtlichen und/oder sonstigen Abmahnung durch Dritte ist ADFERENCE berechtigt, entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben und vermeintlich verletzende Inhalte, Produktpräsentationen oder Links bis zur rechtskräftigen Klärung der Angelegenheit unverzüglich zu sperren oder aus Portalen zu entfernen. Der Kunde verpflichtet sich, ADFERENCE die Kosten zu ersetzen, die durch die Abmahnung und durch die Löschung aus dem Portal entstehen. Des Weiteren kommt der Kunde für entgangene Umsätze solange auf, bis das Vertragsverhältnis beendet ist.

Unabhängig von der Ergreifung der vorgenannten Maßnahmen ist jede Partei selbst berechtigt, im eigenen Namen angemessene und geeignete und mit der anderen Partei abgestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Soweit eine Partei ein gerichtliches Verfahren einleitet, ist die andere ggf. berechtigt, sich an diesem Verfahren zu beteiligen, soweit nicht andere rechtliche Gründe entgegenstehen.

6. Gewährleistung

6.1. Ein Sachmangel liegt vor, wenn der ADFERENCE-Dienst nicht die vertragliche Beschaffenheit aufweist und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist. Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

6.2. Der Kunde hat ADFERENCE auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

6.3. ADFERENCE behebt Mängel nach Erhalt einer schriftlichen nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Kunden innerhalb angemessener Frist.

6.4. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.

6.5. Das Recht des Kunden, im Übrigen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehender Ziffer 7 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

7. Haftung

7.1. ADFERENCE haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von ADFERENCE oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie;
c) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ADFERENCE oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.2. ADFERENCE haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch den Lizenzgeber oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

7.3. Die verschuldensunabhängige Haftung von ADFERENCE nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

7.4. ADFERENCE haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus vom Lizenzgeber zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.

7.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von ADFERENCE im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7.6. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.7. Für den Fall, dass mit dem Kunden eine kostenlose Testphase vereinbart ist, richtet sich die Haftung von ADFERENCE für die während der Dauer der Testphase erbrachten Leistungen abweichend von den vorstehenden Bestimmungen nach den §§ 599, 600 BGB.

8. Vergütung und Abrechnung

8.1. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung der Parteien gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise von ADFERENCE, abrufbar unter www.adference.com.

8.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind die monatliche Grundvergütung und die variable monatliche Vergütung nachträglich zum Ende des betreffenden Kalendermonats zur Zahlung fällig. Beginnt oder endet der Vertrag nicht zum Beginn bzw. zum Ende eines Kalendermonats, ist die Grundvergütung pro rata temporis zu zahlen.

8.3. Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese nicht bereits ausgewiesen ist.

8.4. Bei Verzug des Kunden ist ADFERENCE berechtigt, den Zugang zum ADFERENCE-Dienst zu sperren, bis sämtliche fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, vom Kunden ausgeglichen worden sind. Geldschulden sind während des Verzugs vom Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen.

8.5. Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde kann Forderungen aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von ADFERENCE an Dritte abtreten.

9. Beginn, Laufzeit und Beendigung von Verträgen; Testphase

9.1. Während einer dem Kunden eingeräumten kostenlosen Testphase kann der Kunde den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine kostenlose Testphase beginnt mit Vertragsabschluss und endet nach Ablauf von 30 Tagen, falls nicht ein abweichender Zeitraum vereinbart oder vorzeitig gekündigt wurde. Erfolgt innerhalb der Testphase keine Kündigung durch den Kunden, so geht die Testphase in die kostenpflichtige Nutzung über.

9.2. Das Vertragsverhältnis über die entgeltliche Nutzung läuft für ein Vertragsjahr. Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht von einer der Parteien zuvor mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres gekündigt wurde.

9.3. Sofern ein Vertragsverhältnis über die entgeltliche Nutzung gesondert schriftlich vereinbart wird, läuft dieses bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Es verlängert sich jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn es nicht von einer der Parteien zuvor mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wurde.

9.4. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der ADFERENCE zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als zwei Monatsvergütungen im Rückstand ist.

9.5. Liegt ein wichtiger Grund vor, der ADFERENCE zur fristlosen Kündigung berechtigt, so ist ADFERENCE berechtigt, sofort den Zugang des Kunden zum ADFERENCE-Dienst zu sperren. In der Sperrung liegt zugleich die fristlose Kündigung.

9.6. Vorbehaltlich Ziff. 9.7 Satz 2 haben Kündigungen schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Per E-Mail haben Kündigungen des Kunden an support@adference.com zu erfolgen.

9.7. Die in ADFERENCE generierten Daten auf ADFERENCE-Servern werden spätestens 120 Tage nach Kündigung durch ADFERENCE gelöscht. Der Kunde hat nach Kündigung keinen Zugriff mehr auf seinen ADFERENCE-Account.

10. Referenzbenennung

ADFERENCE erhält das Recht, den Kunden an geeigneter Stelle auf der ADFERENCE-Website sowie auf sonstigen Werbemitteln als Referenz aufzuführen. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung und solcher Bestimmungen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.

11.2. Erfüllungsort ist Lüneburg.

11.3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und ADFERENCE Lüneburg.