Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ADFERENCE GmbH Auf der Hude 74, 21339 Lüneburg
Stand: 13. Juli 2026 / Version 2026-07
Allgemeine Bestimmungen
Vorbemerkungen
Die ADFERENCE GmbH, Auf der Hude 74, 21339 Lüneburg ("ADFERENCE") stellt Unternehmen mehrere Online-Dienste zur Verfügung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Kern-AGB") regeln die grundlegenden Vertragsbedingungen für sämtliche ADFERENCE-Dienste. Sie werden durch produktspezifische Zusatzbestimmungen ("Anhänge") ergänzt, die jeweils besondere Regelungen für einzelne ADFERENCE-Dienste enthalten.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Kern-AGB und einem Anhang gehen die Regelungen des Anhangs vor.
Folgende Anhänge können Bestandteil des Vertrags werden:
Anhang A: Zusatzbestimmungen ADFERENCE Amazon PPC Tool
Anhang B: Zusatzbestimmungen ADFERENCE CSS
Anhang C: Zusatzbestimmungen CORTUA
Welche Anhänge gelten, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsvereinbarung.
“Leistungsvereinbarung” ist das zwischen ADFERENCE und dem Kunden geschlossene Vertragsdokument, das die konkret vereinbarten Leistungen, Preise, Laufzeiten und die jeweils anwendbaren Anhänge festlegt.
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der ADFERENCE-Dienste. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsvereinbarung und den dort in Bezug genommenen Anhängen.
Die Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. ADFERENCE kann vor Vertragsschluss einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen (z.B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer).
1.2 Der Kunde erkennt diese Kern-AGB sowie die jeweils anwendbaren Anhänge in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung an. Die jeweils aktuelle Fassung kann auf der ADFERENCE-Website abgerufen werden.
1.3 ADFERENCE behält sich vor, diese Kern-AGB und die Anhänge zu ändern, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Änderungen oder veränderter Marktbedingungen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (E-Mail genügt) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. ADFERENCE wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolge des Schweigens hinweisen.
Bei unentgeltlichen Leistungen ist ADFERENCE berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern.
1.4 Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Dies gilt auch dann, wenn ADFERENCE diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos entgegennimmt.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme nach Maßgabe dieses Paragraphen.
ADFERENCE übermittelt dem Kunden hierzu ein verbindliches, befristetes Angebot (Leistungsvereinbarung), das die vertragsgegenständlichen Dienste, die Vergütung und die jeweils anwendbaren Anhänge benennt.
Der Kunde nimmt das Angebot durch Unterzeichnung an, handschriftlich oder mittels elektronischer Signatur (eine einfache elektronische Signatur genügt). Der Vertrag kommt zustande, wenn das unterzeichnete Angebot ADFERENCE innerhalb der im Angebot genannten Annahmefrist zugeht. Einer gesonderten Auftragsbestätigung durch ADFERENCE bedarf es nicht.
Nach Ablauf der Annahmefrist erlischt das Angebot. Geht das unterzeichnete Angebot ADFERENCE erst nach Ablauf der Annahmefrist zu, gilt dies als neues Angebot des Kunden zu den Bedingungen des ursprünglichen Angebots (Gegenangebot). Nimmt der Kunde Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen am Angebot vor, gilt seine Unterzeichnung ebenfalls als Gegenangebot. Ein Gegenangebot nimmt ADFERENCE nur durch Bestätigung in Textform an; in diesem Fall kommt der Vertrag mit Zugang der Bestätigung beim Kunden zustande. Ein Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten ist ausgeschlossen.
2.2 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da sich die Dienste ausschließlich an Unternehmer richten (vgl. § 1 Abs. 1).
§ 3 Leistungsgegenstand
3.1 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche, auf die Vertragsdauer beschränkte Bereitstellung des jeweiligen ADFERENCE-Dienstes. Die Dienste können insbesondere die Bereitstellung von Software über das Internet (SaaS), die Erbringung von Dienstleistungen oder eine Kombination aus beidem umfassen.
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung, diesen AGB und den jeweils anwendbaren Anhängen dieser AGB.
3.3 Die ADFERENCE-Dienste bieten Unterstützung bei der Erreichung der Geschäftsziele des Kunden. ADFERENCE schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Der Kunde trägt die Verantwortung für seine geschäftlichen Entscheidungen. Produktspezifische Leistungsausschlüsse ergeben sich aus dem jeweiligen Anhang.
3.4 Soweit der ADFERENCE-Dienst die Bereitstellung von Software umfasst, gewährleistet ADFERENCE eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Geplante Wartungsarbeiten werden mit angemessener Frist angekündigt und nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet.
3.5 ADFERENCE ist nicht verantwortlich für Ausfallzeiten, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs von ADFERENCE beruhen, insbesondere Störungen des Internets, Ausfälle oder Einschränkungen von Drittanbietern und Plattformen, auf deren Dienste ADFERENCE zur Leistungserbringung angewiesen ist (z.B. Amazon, Google, Cloud-Infrastruktur-Anbieter, KI-Dienstleister), sowie Störungen der kundenseitigen Infrastruktur.
3.6 ADFERENCE erbringt grundlegenden technischen Support per E-Mail zur Unterstützung bei technischen Störungen und Fragen zur Nutzung der Produkte. Support-Anfragen können jederzeit per E-Mail übermittelt werden; die Bearbeitung erfolgt zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten von ADFERENCE, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der ADFERENCE-Website dokumentiert sind. Ein darüber hinausgehender Support – insbesondere Telefonsupport, eine allgemeine Erreichbarkeit oder garantierte Reaktions- bzw. Wiederherstellungszeiten – ist nur geschuldet, soweit er in der Leistungsvereinbarung vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung ist eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit nicht geschuldet.
3.7 ADFERENCE entwickelt die Dienste laufend weiter und ist berechtigt, sie zu ändern und anzupassen, soweit die Änderung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen beider Parteien für den Kunden zumutbar ist und die vertraglich vereinbarten wesentlichen Leistungsmerkmale nicht wesentlich eingeschränkt werden. Zulässige Änderungen sind insbesondere Verbesserungen und Erweiterungen, Anpassungen an den Stand der Technik oder an geänderte rechtliche Anforderungen, Reaktionen auf Änderungen der Plattformen, Schnittstellen und Bedingungen von Drittanbietern (z.B. Amazon, Google), sowie der Austausch eingesetzter Technologien, Unterauftragnehmer und Vorleistungen (z.B. Cloud-Infrastruktur, KI-Modelle), sofern hierdurch die vereinbarte Funktionalität im Wesentlichen erhalten bleibt.
Schränkt eine Änderung die wesentlichen Leistungsmerkmale eines Dienstes erheblich ein, teilt ADFERENCE dies dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag über den betroffenen Dienst mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen; ADFERENCE weist in der Mitteilung auf dieses Kündigungsrecht hin.
3.8 ADFERENCE-Dienste ist für den Betrieb von Konten im Rahmen der Standardkonfigurationen und Standard-Limits der unterstützten Plattformen ausgelegt (z.B. die plattformseitig standardmäßig vorgesehenen Höchstzahlen für Kampagnen, Anzeigengruppen, Keywords und vergleichbare Entitäten). Die Verarbeitung von Konten, die diese Standard-Limits aufgrund plattformseitiger Sonderfreigaben überschreiten oder eine außergewöhnliche Kontostruktur oder -größe aufweisen, ist nur geschuldet, soweit dies in der Leistungsvereinbarung ausdrücklich vereinbart ist. Technische Kapazitätsrichtwerte des Dienstes dokumentiert ADFERENCE informatorisch auf der ADFERENCE-Website.
§ 4 Zugang und Kundenpflichten
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss alle abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben, insbesondere Firma, Anschrift, Vertretungsberechtigte und eine gültige E-Mail-Adresse. Änderungen sind ADFERENCE unverzüglich mitzuteilen.
4.2 Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten und deren Schutz vor Missbrauch verantwortlich. Dies gilt auch für weitere vom Kunden autorisierte Nutzer. Die Weitergabe von Zugangsdaten an unbefugte Dritte ist untersagt. Ein Missbrauch ist ADFERENCE unverzüglich zu melden (support@adference.com). ADFERENCE ist berechtigt, Zugangsdaten bei begründetem Missbrauchsverdacht sofort zu sperren. Der Kunde haftet für jede Nutzung, die über seine Zugangsdaten erfolgt, es sei denn, er weist nach, dass der Missbrauch nicht von ihm zu vertreten ist.
4.3 Soweit der ADFERENCE-Dienst die Verknüpfung mit Drittanbieter-Accounts erfordert, ist der Kunde verpflichtet, die Verknüpfung herzustellen und die erforderlichen Zugriffsrechte bereitzustellen. Der Kunde hält diese Verknüpfung und Zugriffsrechte während der Vertragslaufzeit aufrecht. Ohne die erforderliche Verknüpfung ist ADFERENCE nicht zur Leistungserbringung verpflichtet; die Vergütungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt, soweit der Kunde das Fehlen der Verknüpfung oder der Zugriffsrechte zu vertreten hat. Der Kunde trägt die Verantwortung für Auswirkungen fehlender oder fehlerhafter Verknüpfungen.
4.4 Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Nutzung des ADFERENCE-Dienstes (Hardware, Internetverbindung, unterstützter Browser). Die jeweils unterstützten Systemanforderungen sind in der Leistungsbeschreibung oder auf der ADFERENCE-Website dokumentiert.
4.5 Die ADFERENCE-Dienste sind nicht zur dauerhaften Datenspeicherung oder Archivierung bestimmt. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten eigenverantwortlich, insbesondere für Sicherungskopien des Zustands vor Aufnahme sowie während der laufenden Nutzung der ADFERENCE-Dienste. Im Fall eines Datenverlusts überträgt der Kunde erforderliche Daten auf eigene Kosten erneut.
4.6 Bei Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Drittanbieter-Verknüpfungen innerhalb von 14 Kalendertagen aufzulösen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, darf ADFERENCE die erforderlichen Entknüpfungen selbst vornehmen, soweit im jeweiligen Anhang nicht abweichend geregelt. Weitergehende produktspezifische Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem jeweiligen Anhang.
4.7 Der Kunde ist verantwortlich für die Qualität und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Eingaben. ADFERENCE übernimmt keine Verantwortung für Ergebnisse, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Eingaben beruhen.
4.8 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Daten keine personenbezogenen Daten enthalten, es sei denn, der jeweilige Anhang sieht die Verarbeitung vor und eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung wurde geschlossen.
4.9 Der Kunde darf KI-generierte Ergebnisse nicht ohne eigene Prüfung als Tatsachenbehauptungen verwenden oder an Dritte weitergeben.
§ 5 Nutzungsrechte
5.1 ADFERENCE räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung des ADFERENCE-Dienstes ein. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Vervielfältigungsstücken der Software. Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei ADFERENCE.
5.2 Nutzungsberechtigt sind der Kunde, dessen gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter. Der Umfang der gleichzeitig zulässigen Nutzung ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung. Sofern in der Leistungsvereinbarung oder dem jeweiligen Anhang ausdrücklich vorgesehen, darf der Kunde die Nutzung des Dienstes auch seinen eigenen Kunden (Endkunden) ermöglichen; der Kunde bleibt in diesem Fall für die Einhaltung dieser AGB durch seine Endkunden verantwortlich. ADFERENCE kann die namentliche Benennung nutzungsberechtigter Personen verlangen.
§ 6 Gewährleistung
6.1 ADFERENCE gewährleistet, dass der ADFERENCE-Dienst grundsätzlich für die in der Leistungsbeschreibung genannten Zwecke einsetzbar ist. Unerhebliche Einschränkungen der Tauglichkeit bleiben außer Betracht.
6.2 Der Kunde hat ADFERENCE auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich in nachvollziehbarer Form anzuzeigen.
6.3 ADFERENCE behebt Mängel nach Erhalt einer schriftlichen nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist.
6.4 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.
6.5 Schadensersatzansprüche des Kunden nach § 7 bleiben unberührt.
§ 7 Haftung
7.1 ADFERENCE haftet unbeschränkt für Schäden
(a) aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit infolge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ADFERENCE, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
(b) wegen der Übernahme einer ausdrücklich als solche bezeichneten Garantie, soweit die Garantie gerade den eingetretenen Schaden erfassen soll,
(c) aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von ADFERENCE auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Im Übrigen ist die Haftung von ADFERENCE ausgeschlossen.
7.4 Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
7.5 Bei fahrlässig verursachtem Datenverlust haftet ADFERENCE nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
7.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Vergütung und Abrechnung
8.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Maßgeblich sind die Preise gemäß der jeweiligen Leistungsvereinbarung; soweit dort keine Preise bestimmt sind, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß dem jeweiligen Anhang oder der ADFERENCE-Website ( www.adference.com ).
8.2 Sofern nicht anders vereinbart, gilt:
(a) Die monatliche Grundvergütung ist im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat, sofern die Leistungsvereinbarung keinen abweichenden Abrechnungszeitraum bestimmt (z.B. monatliche Zeiträume ab Leistungsbeginn).
(b) Eine etwaige variable Vergütung ist nachträglich zum Ende des Kalendermonats fällig.
(c) Beginnt oder endet die Vergütungspflicht außerhalb der Grenzen eines Abrechnungszeitraums, wird die Grundvergütung pro rata temporis berechnet.
Bei vereinbarter variabler Vergütung werden die abrechnungsrelevanten Daten zum Abrechnungszeitpunkt festgeschrieben. Bei nachweislich erheblichen Datenübertragungsfehlern behält sich ADFERENCE das Recht vor, innerhalb von 3 Monaten Korrekturrechnungen zu erstellen.
8.3 Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese nicht bereits ausgewiesen ist.
8.4 ADFERENCE ist berechtigt, die Vergütung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) frühestens nach 12 Monaten Vertragslaufzeit anzupassen, um nachhaltige Kostensteigerungen auszugleichen (z.B. gestiegene Personalkosten, Energiekosten, Kosten für Drittanbieter-Dienste und Infrastruktur, geänderte Anforderungen von Werbeplattformen). Eine Erhöhung erfolgt nur, soweit kein Ausgleich durch anderweitig gesunkene Kosten stattfindet. Der Kunde kann nachweisen, dass die Kostensteigerung geringer ausgefallen ist. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Erhöht ADFERENCE die Vergütung, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung in Textform zu kündigen; ADFERENCE weist den Kunden in der Mitteilung auf dieses Kündigungsrecht hin.
8.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ADFERENCE berechtigt, den Zugang zum ADFERENCE-Dienst zu sperren, bis sämtliche fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, vom Kunden beglichen wurden. Geldschulden sind während des Zahlungsverzugs vom Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen.
8.6 Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Forderungen aus dem Vertrag dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von ADFERENCE an Dritte abgetreten werden.
8.7 ADFERENCE ist berechtigt, dem Kunden Kosten für Rückbuchungen in Rechnung zu stellen, die auf Umständen aus der Sphäre des Kunden beruhen (z.B. abgelaufene Kreditkarten, unzureichende Kontodeckung, fehlerhafte Bankverbindungen). Die Kosten werden auf Verlangen belegt.
8.8 Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich bargeldlos über einen von ADFERENCE eingesetzten Zahlungsdienstleister. Der Kunde ist verpflichtet, ein gültiges Zahlungsmittel bereitzustellen und aktuell zu halten, und die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen.
8.9 Erfolgt die Zahlung im Wege des automatisierten Einzugs über einen Zahlungsdienstleister (§ 8.8), wird die Vergütung zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Erfolgt die Zahlung ausnahmsweise auf Rechnung, gilt ein grundsätzliches Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsstellung, sofern nicht anders vereinbart.
§ 9 Beginn, Laufzeit und Beendigung von Verträgen
9.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung. Ohne abweichende Vereinbarung beträgt die Laufzeit 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um den ursprünglichen Laufzeitzeitraum, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
9.2 Dienstleistungen, die ergänzend zu einem ADFERENCE-Dienst vereinbart werden (z.B. Support, Onboarding), teilen das rechtliche Schicksal des Vertrags über diesen ADFERENCE-Dienst: Sie enden automatisch mit dessen Beendigung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Dies gilt unabhängig davon, ob die Dienstleistungen gleichzeitig mit dem ADFERENCE-Dienst oder nachträglich vereinbart wurden, und sofern nicht abweichend vereinbart.
9.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der ADFERENCE zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als zwei Monatsvergütungen im Rückstand ist.
9.4 Liegt ein wichtiger Grund vor, der ADFERENCE zur fristlosen Kündigung berechtigt, so ist ADFERENCE berechtigt, sofort den Zugang des Kunden zum ADFERENCE-Dienst zu sperren.
9.5 Kündigungen bedürfen der Textform. Kündigungen des Kunden können per E-Mail an support@adference.com oder, soweit vom jeweiligen Dienst unterstützt, über die vom Dienst bereitgestellte Kündigungsfunktion (z.B. Kundenportal, Abrechnungsplattform) erklärt werden.
9.6 Ab Vertragsbeendigung hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf seinen Account. Auf Verlangen des Kunden, das spätestens 30 Kalendertage nach Vertragsbeendigung in Textform zu stellen ist, stellt ADFERENCE dem Kunden spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang des Verlangens die exportierbaren Daten im Sinne des Art. 25 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) – insbesondere die vom Kunden bereitgestellten sowie die durch seine Nutzung des Dienstes erzeugten Daten, ausgenommen Geschäftsgeheimnisse von ADFERENCE – in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist, im Fall eines fristgerechten Verlangens nach Abschluss der Bereitstellung, ist ADFERENCE berechtigt, die im Dienst gespeicherten Kundendaten zu löschen. Ein Anspruch auf fortgesetzte Speicherung über diesen Zeitraum hinaus besteht nicht.
9.7 Soweit ADFERENCE dem Kunden Rabatte auf die Vergütung gewährt, die an die Verpflichtung zu einer Mindestvertragslaufzeit geknüpft sind, erfolgt die Rabattierung ausdrücklich im Gegenzug für diese Bindung. Wird der Vertrag vorzeitig beendet und hat der Kunde die vorzeitige Beendigung zu vertreten, ist ADFERENCE berechtigt, die Summe der bis zur Vertragsbeendigung tatsächlich gewährten Rabatte vom Kunden zurückzufordern. Dies gilt insbesondere bei außerordentlicher Kündigung durch ADFERENCE aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund sowie bei einvernehmlicher vorzeitiger Beendigung auf Wunsch des Kunden. Kein Rückforderungsrecht besteht, wenn ADFERENCE den Vertrag aus eigenem Anlass kündigt.
§ 10 Datennutzung
10.1 ADFERENCE ist berechtigt, Daten, die im Rahmen der ADFERENCE-Dienste anfallen, in anonymisierter und aggregierter Form zu verarbeiten und zu nutzen. Die Nutzung umfasst insbesondere:
(a) Verbesserung und Weiterentwicklung der ADFERENCE-Dienste, (b) Erstellung und Verwertung aggregierter Datensätze und Benchmarks, (c) Training und Verbesserung von Algorithmen und Modellen.
10.2 Ausgeschlossen ist die Verarbeitung und Nutzung von:
(a) personenbezogenen Daten, und (b) Daten, die Rückschlüsse auf einzelne Kunden oder deren Endkunden ermöglichen.
10.3 Produktspezifische Regelungen zur Datennutzung ergeben sich aus dem jeweiligen Anhang und gehen den Regelungen dieses Paragraphen vor.
§ 11 Datenschutz
11.1 ADFERENCE und der Kunde verpflichten sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Anforderungen der DSGVO und sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften einzuhalten.
11.2 Die ADFERENCE-Dienste sind grundsätzlich nicht auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden ausgerichtet. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden (Art. 28 DSGVO) findet nur statt, soweit der jeweilige Anhang dies vorsieht oder sie gesondert vereinbart wird. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage der Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV"), die mit Abschluss der betreffenden Leistungsvereinbarung Vertragsbestandteil wird. Die AVV ist in ihrer jeweils gültigen Fassung unter www.adference.com/avv abrufbar; Änderungen der AVV, einschließlich des Wechsels von Unterauftragsverarbeitern, richten sich nach den in der AVV selbst vorgesehenen Mechanismen. Ob und in welchem Umfang bei einem ADFERENCE-Dienst eine Verarbeitung im Auftrag stattfindet, ergibt sich aus dem jeweiligen Anhang und der AVV.
11.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden (z.B. Kontaktdaten der Ansprechpartner) durch ADFERENCE erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der ADFERENCE-Website.
§ 12 Vertraulichkeit
12.1 "Vertrauliche Informationen" sind alle nicht-öffentlichen Informationen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag direkt oder indirekt durch eine Partei ("Offenlegende Partei") oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) der anderen Partei ("Empfangende Partei") oder deren verbundenen Unternehmen offengelegt oder zugänglich gemacht werden, wenn sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihres Inhalts oder der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Dies umfasst insbesondere finanzielle, technische, geschäftliche und personalbezogene Informationen einschließlich Betriebsgeheimnissen und Know-how, unabhängig vom Trägermedium.
12.2 Beide Parteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen strikt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von 3 Jahren nach Beendigung des Vertrags fort. Für Vertrauliche Informationen, die Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) darstellen, gilt die Vertraulichkeitsverpflichtung darüber hinaus zeitlich unbegrenzt fort, solange die Information geheim ist.
12.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die
(a) der Empfangenden Partei bei Vertragsschluss nachweislich bereits bekannt waren, (b) von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht erlangt wurden, (c) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der Empfangenden Partei öffentlich wurden, oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen; in diesem Fall unterrichtet die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorab, soweit rechtlich zulässig.
12.4 Die Empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen nur ihrer Geschäftsleitung, Mitarbeitern, Beratern und verbundenen Unternehmen offenbaren, die in die Vertragsdurchführung einbezogen sind und einer beruflichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Jede Partei haftet für Vertraulichkeitsverstöße ihrer Vertreter und Beteiligten.
§ 13 Referenzbenennung
ADFERENCE ist berechtigt, den Kunden auf der ADFERENCE-Website und in sonstigen Werbemitteln als Referenzkunden aufzuführen. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach Zugang des Widerrufs entfernt ADFERENCE die Referenz innerhalb von 30 Tagen von der Website und aus digitalen Werbemitteln. Bereits produziertes physisches Werbematerial (z.B. Broschüren, Messematerialien) darf bis zur Erschöpfung des Bestands weiterverwendet werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Auf Verträge zwischen ADFERENCE und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung und solcher Bestimmungen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.
14.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist. Nebenabreden bestehen nicht.
14.3 Erfüllungsort ist Lüneburg.
14.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Lüneburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
14.6 ADFERENCE haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die auf höherer Gewalt oder vergleichbaren unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen beruhen (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur- oder Plattformanbieter). ADFERENCE wird den Kunden unverzüglich über solche Ereignisse informieren und zumutbare Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen ergreifen.
Anhang A: Zusatzbestimmungen ADFERENCE Amazon PPC Tool
Dieser Anhang ergänzt die Kern-AGB für die Nutzung des ADFERENCE Amazon PPC Tools und wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn er in der Leistungsvereinbarung ausdrücklich in Bezug genommen wird.
A.1 Leistungsbeschreibung
Das ADFERENCE Amazon PPC Tool umfasst die Verwaltung und Optimierung von Werbekampagnen auf der Amazon-Werbeplattform. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung.
A.2 Leistungsausschlüsse
(1) Ergänzend zu § 3 Abs. 3 der Kern-AGB schuldet ADFERENCE insbesondere nicht:
(a) eine Mindestzahl von Klicks, Impressionen oder Conversions,
(b) die Einhaltung bestimmter CPC-, ACoS- oder ROAS-Vorgaben,
(c) eine bestimmte Budgetausschöpfung,
(d) eine bestimmte Platzierung oder Sichtbarkeit auf Amazon.
(2) Aufgrund der Dynamik der Amazon-Werbeplattform und des Wettbewerbsumfelds kann ADFERENCE keine bestimmten Kampagnenergebnisse garantieren.
A.3 Vertragsende
Bei Vertragsbeendigung laufen aktive Automationen und der Gebotsalgorithmus bis zum tatsächlichen Abschaltungszeitpunkt weiter. ADFERENCE deaktiviert diese spätestens am nächsten Werktag nach dem Vertragsende. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Gebote und Kampagnenanpassungen bis zur Deaktivierung fortgesetzt werden; hierfür fällt keine zusätzliche Vergütung an.
Anhang B: Zusatzbestimmungen ADFERENCE CSS
Dieser Anhang ergänzt die Kern-AGB für die Nutzung von ADFERENCE CSS und wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn er in der Leistungsvereinbarung ausdrücklich in Bezug genommen wird.
B.1 Leistungsbeschreibung
(1) ADFERENCE CSS umfasst die Betreibung eines Preisvergleichsportals im Rahmen des Google CSS-Programms (Comparison Shopping Service). ADFERENCE hostet die Product Feeds des Kunden auf dem Preisvergleichsportal.
(2) ADFERENCE garantiert nicht das dauerhafte Bestehen des Google CSS-Programms und behält sich eine Migration zu Google Shopping Europe (GSE) oder einem Nachfolgeprogramm vor.
B.2 Rolle von ADFERENCE und Verantwortung des Kunden
(1) ADFERENCE nimmt keine eigene redaktionelle Aufbereitung der Produktdaten vor. Produktbilder und -beschreibungen werden unverändert vom Kunden übernommen. ADFERENCE erweckt nicht den Eindruck, selbst Anbieter der gelisteten Produkte zu sein, und nimmt keinen Einfluss auf Produktgestaltung oder Produktauswahl.
(2) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sämtliche Produktkennzeichnungspflichten für seine Produkte sicherzustellen (insbesondere nach ProdSG, GPSR, WEEE, Verpackungsgesetz, CLP-Verordnung und weiteren anwendbaren Vorschriften). ADFERENCE ist eine Überprüfung der Einhaltung dieser Pflichten nicht möglich.
(3) Der Kunde stellt ADFERENCE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Produktkennzeichnungspflichten oder sonstigen gesetzlichen Vorgaben für die vom Kunden eingestellten Produkte beruhen, und ersetzt ADFERENCE die entstandenen Schäden einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
B.3 Kundenpflichten
(1) Der Kunde stellt ADFERENCE den erforderlichen Zugriff auf sein Google Merchant Center bereit und stellt die notwendige CSS-Verknüpfung her.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, ADFERENCE unverzüglich zu informieren, wenn ihm Probleme mit der Einhaltung geltender Gesetze in Bezug auf seine gelisteten Produkte bekannt werden.
(3) Bei Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, die CSS-Verknüpfung im Google Merchant Center innerhalb von 14 Kalendertagen aufzulösen oder ADFERENCE die dafür erforderlichen Administratorrechte zu gewähren.
(4) Kommt der Kunde seiner Entknüpfungspflicht nach Absatz 3 trotz Mahnung nicht innerhalb von weiteren 7 Kalendertagen nach, ist ADFERENCE berechtigt, die CSS-Entknüpfung im Google Merchant Center selbst vorzunehmen oder deren Durchführung durch Google zu veranlassen. Der Kunde trägt sämtliche Folgen einer solchen Entknüpfung, insbesondere Auswirkungen auf seine Kampagnenleistung und Werbeausgaben sowie entgangene Umsätze und Werbeeinnahmen. Der Kunde stellt ADFERENCE von sämtlichen Ansprüchen, Verpflichtungen und Kosten frei, die ADFERENCE aus oder im Zusammenhang mit der Entknüpfung entstehen, einschließlich solcher aus Erklärungen, die ADFERENCE gegenüber Google oder sonstigen Dritten zur Durchführung der Entknüpfung abgeben muss.
B.4 Nutzungsrechte an Kundeninhalten
(1) Der Kunde räumt ADFERENCE für die Vertragsdauer zuzüglich 6 Monate nach Vertragsende die erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den im Rahmen von ADFERENCE CSS bereitgestellten Inhalten (insbesondere Produktbilder und -texte) in räumlich unbeschränkter Form ein.
(2) Der Kunde räumt ADFERENCE das Recht ein, die Inhalte zum Zweck der technischen Darstellung im Preisvergleichsportal zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und in das für die Ausspielung erforderliche technische Format zu bringen (z.B. Anpassung von Bildformaten und Darstellungsgrößen, technische Aufbereitung des Product Feeds). Eine inhaltliche oder redaktionelle Bearbeitung der Produktdaten nimmt ADFERENCE nicht vor (vgl. B.2). ADFERENCE darf die Nutzungsrechte an Kooperationspartner und Dritte zur Vertragserfüllung unterlizenzieren.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an sämtlichen übermittelten Inhalten verfügt und der Veröffentlichung keine Rechte Dritter entgegenstehen.
(4) Der Kunde stellt ADFERENCE von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte frei und ersetzt ADFERENCE die entstandenen Schäden einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
(5) Wird ADFERENCE wegen vom Kunden bereitgestellter Inhalte abgemahnt oder in Anspruch genommen, ist ADFERENCE berechtigt, die betroffenen Inhalte unverzüglich zu sperren oder zu entfernen. ADFERENCE stimmt sich mit dem Kunden über die Reaktion ab, soweit dies zeitlich möglich ist; ist eine fristgerechte Abstimmung nicht möglich, darf ADFERENCE die zur Abwehr erforderlichen Erklärungen abgeben. Der Kunde trägt die ADFERENCE hierdurch entstehenden Kosten (insbesondere Abmahn- und Rechtsverteidigungskosten) nach Maßgabe von Absatz 4.
B.5 Sperrung von Listings
(1) ADFERENCE behält sich vor, einzelne oder sämtliche Listings des Kunden vorübergehend oder dauerhaft vom Preisvergleichsportal zu entfernen, wenn:
(a) ADFERENCE Kenntnis von Verstößen gegen geltende Gesetze erlangt oder begründete Anhaltspunkte für solche Verstöße vorliegen, (b) eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies erfordert, oder (c) die Listings Rechte Dritter verletzen.
(2) ADFERENCE informiert den Kunden unverzüglich über die Sperrung und deren Gründe. Der Kunde ist verpflichtet, an der Klärung mitzuwirken und die beanstandeten Umstände unverzüglich zu beseitigen.
(3) Dem Kunden stehen aus einer berechtigten Sperrung nach diesem Absatz keine Schadensersatzansprüche gegen ADFERENCE zu. Die Vergütungspflicht bleibt von einer Sperrung unberührt.
B.6 Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungskopien der Daten zu erstellen, die an sein Google Merchant Center übermittelt werden, auf das ADFERENCE Zugriff hat.
Anhang C: Zusatzbestimmungen CORTUA
Dieser Anhang ergänzt die Kern-AGB für die Nutzung von CORTUA und wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn er in der Leistungsvereinbarung ausdrücklich in Bezug genommen wird.
C.1 Leistungsbeschreibung
(1) CORTUA ist ein KI-gestützter Dienst zur autonomen Analyse, Verwaltung und Optimierung von Product Listings und Werbung auf Online-Plattformen, insbesondere auf der Amazon-Werbeplattform. Der Dienst nutzt Verfahren der künstlichen Intelligenz, deren Ergebnisse Wahrscheinlichkeitsaussagen darstellen und keine garantierte Richtigkeit beanspruchen. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweils gewählten Paket (vgl. C.2) und der Leistungsvereinbarung.
(2) Der Vertrag über CORTUA umfasst ausschließlich CORTUA und richtet sich allein nach diesem Anhang und den Kern-AGB. Ein eigenständiges Nutzungsrecht des Kunden am ADFERENCE Amazon PPC Tool besteht nur, wenn dies in der Leistungsvereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist (Bundle); in diesem Fall gilt für das ADFERENCE Amazon PPC Tool ergänzend Anhang A. Ohne eine solche Vereinbarung umfasst der Vertrag ausschließlich CORTUA, und ein Anspruch auf gesonderte Nutzung des ADFERENCE Amazon PPC Tools besteht nicht.
C.2 Paket und verwaltete Listings
(1) Der Kunde wählt bei Vertragsschluss ein Paket. Das Paket bestimmt den gewählten Funktionsumfang, die maximale Anzahl gleichzeitig durch CORTUA Verwalteter Listings (“Listing-Limit”, zum Begriff des Verwalteten Listings vgl. Abs. 2) sowie die hierfür geschuldete Vergütung.
Der Funktionsumfang sowie die gewählten Begrenzungen sind in der Leistungsvereinbarung als Teil des Angebots dokumentiert.
(2) Ein „Verwaltetes Listing" ist ein Produktangebot, das der Kunde CORTUA zur Verwaltung übergeben hat und das durch die Kombination aus einem unterstützten Online-Marktplatz, einem Land bzw. einer Marktplatzregion und einer marktplatzseitigen Produktkennung bestimmt wird (bei Amazon insbesondere eine ASIN, bei anderen Marktplätzen eine vergleichbare Produkt-, Artikel-, Katalog- oder Listing-Kennung). Dasselbe Produkt kann daher mehreren Verwalteten Listings entsprechen, wenn es auf mehreren Marktplätzen, in mehreren Ländern/Regionen oder unter mehreren Kennungen verwaltet oder beworben wird.
(3) Sofern ein Online-Marktplatz keine eindeutige oder dauerhaft stabile marktplatzseitige Produktkennung bereitstellt, ist ADFERENCE berechtigt, nach billigem Ermessen eine wirtschaftlich und technisch vergleichbare Kennung oder Kombination von Kennungen zur Bestimmung des Verwalteten Listings heranzuziehen.
(4) Maßgeblich für das Listing-Limit ist allein die Anzahl der Verwalteten Listings, nicht das Gesamtsortiment des Kunden auf dem jeweiligen Marktplatz.
(5) Kein eigenes Verwaltetes Listing sind rein zusammenfassende Katalogstrukturen, die selbst kein verkaufbares Produkt bezeichnen, sondern lediglich mehrere eigenständige Produkte gruppieren (bei Amazon insbesondere Parent-ASINs bzw. Variantenfamilien).
C.3 Limit und Paketwechsel
(1) Der Kunde darf CORTUA bis zur Höhe des im gewählten Paket festgelegten Listing-Limits nutzen.
(2) ADFERENCE setzt das Listing-Limit technisch durch. Erreicht der Kunde das Listing-Limit, kann er weitere Listings nur nach Wechsel in ein höheres Paket übergeben.
(3) Möchte der Kunde mehr Listings übergeben, als sein Paket zulässt, vereinbaren die Parteien einen Wechsel in ein höheres Paket. Die angepasste Vergütung gilt ab dem auf den Wechsel folgenden Abrechnungszeitraum, sofern nicht abweichend vereinbart.
(4) Umgeht der Kunde das Listing-Limit oder die technische Durchsetzung durch unzulässige Maßnahmen (z.B. durch manipulierte oder bewusst fehlerhafte Datenübergabe), ist ADFERENCE berechtigt, die Vergütung für den tatsächlich genutzten Umfang nachzuberechnen. Im Übrigen erfolgt wegen einer Überschreitung des Listing-Limits keine rückwirkende Nachberechnung; das Recht zur Korrektur von Abrechnungsfehlern bleibt unberührt.
C.4 Leistungsausschlüsse und KI-Hinweise
(1) CORTUA nutzt Verfahren der künstlichen Intelligenz (KI). Die generierten Ergebnisse (Outputs) stellen Wahrscheinlichkeitsaussagen dar und können unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein. ADFERENCE übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der KI-generierten Ergebnisse.
(2) Soweit der Kunde KI-generierte Ergebnisse nicht im Rahmen einer Freigabe nach Abs. 3 nutzt, ist er verpflichtet, diese vor der Verwendung eigenverantwortlich auf Plausibilität und Eignung zu prüfen. ADFERENCE haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von KI-Ergebnissen trifft.
(3) CORTUA ermöglicht es dem Kunden, Freigaben zu erteilen, aufgrund derer das System innerhalb eines vom Kunden festgelegten Rahmens Vorschläge selbstständig annimmt und umsetzt, ohne dass es einer weiteren Einzelfreigabe durch den Kunden bedarf. Der Kunde legt den Umfang der autonomen Ausführung eigenverantwortlich fest und kann erteilte Freigaben jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anpassen oder widerrufen. Maßnahmen, die das System innerhalb eines vom Kunden erteilten Freigaberahmens ausführt, gelten als vom Kunden veranlasst und autorisiert. Die Prüfungspflicht nach Absatz 2 bezieht sich in diesem Fall auf die Festlegung und Überprüfung des Freigaberahmens; eine Einzelprüfung der automatisiert umgesetzten Maßnahmen entfällt insoweit. ADFERENCE haftet nicht für Maßnahmen, die innerhalb des vom Kunden festgelegten Freigaberahmens ausgeführt werden; die Haftung nach § 7 der Kern-AGB bleibt unberührt.
(4) Ergänzend zu § 3 Abs. 3 der Kern-AGB schuldet ADFERENCE insbesondere nicht:
- (a) eine bestimmte Genauigkeit oder Trefferquote der KI-Ergebnisse,
- (b) die Eignung der Ergebnisse für einen bestimmten Verwendungszweck,
- (c) die Freiheit von Verzerrungen (Bias) in den Ergebnissen,
- (d) eine bestimmte Verbesserung von Listing-Performance oder Umsatz,
- (e) eine Mindestzahl von Klicks, Impressionen oder Conversions,
- (f) die Einhaltung bestimmter CPC-, ACoS- oder ROAS-Vorgaben,
- (g) eine bestimmte Budgetausschöpfung,
- (h) eine bestimmte Platzierung oder Sichtbarkeit auf der jeweiligen Plattform.
Aufgrund der Dynamik der Amazon-Werbeplattform und des Wettbewerbsumfelds kann ADFERENCE keine bestimmten Kampagnenergebnisse garantieren.
(5) CORTUA ist für Marken- und Eigenmarkenhändler (Brands, Private Label) konzipiert. ADFERENCE ist nicht verpflichtet, Geschäftsmodelle zu unterstützen, für die der Dienst nicht ausgelegt ist (z.B. reiner Wiederverkauf, Print-on-Demand, Arbitrage). Die Eignung wird vor Vertragsschluss geprüft; ergänzende Festlegungen können in der Leistungsvereinbarung getroffen werden.
C.5 Kundenpflichten
(1) Die nach § 4.3 der Kern-AGB erforderlichen Verknüpfungen umfassen insbesondere die Amazon Selling Partner API (SP-API) und die Amazon Advertising API.
C.6 Nutzungsrechte an Ergebnissen
(1) Der Kunde darf die von CORTUA generierten Ergebnisse (Outputs im Sinne von C.4) im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit frei nutzen, soweit er die Pflichten aus diesem Anhang einhält.
(2) ADFERENCE beansprucht keine ausschließlichen Rechte an den für den Kunden generierten Ergebnissen. ADFERENCE behält sich jedoch vor, die bei der Leistungserbringung gewonnenen Erkenntnisse und Methodiken zur Weiterentwicklung seiner Dienste zu nutzen.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Art und Weise, wie er die Ergebnisse verwendet, insbesondere für die Einhaltung anwendbarer Gesetze bei der Nutzung KI-generierter Inhalte.
C.7 Gewährleistung
Die Gewährleistung nach § 6 der Kern-AGB bezieht sich auf die technische Funktionsfähigkeit von CORTUA. Die inhaltliche Qualität, Richtigkeit oder Eignung der KI-generierten Ergebnisse ist kein Gewährleistungsmerkmal (vgl. C.4).
C.8 Haftung
(1) Ergänzend zu § 7 der Kern-AGB gilt: ADFERENCE haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde KI-generierte Ergebnisse ohne eigene Prüfung als Grundlage für geschäftliche Entscheidungen verwendet hat.
(2) ADFERENCE haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der KI-generierten Ergebnisse. Die Nutzung der Ergebnisse erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
(3) Der Kunde stellt ADFERENCE von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde KI-generierte Ergebnisse entgegen den Bestimmungen dieses Anhangs verwendet hat.
(4) Die vorstehenden Absätze lassen die Haftung von ADFERENCE nach § 7 der Kern-AGB unberührt.
C.9 Vergütung
(1) CORTUA wird zu einem festen Monatsentgelt bereitgestellt, das sich nach dem gewählten Paket und dessen Listing-Limit richtet.
(2) Das Entgelt ändert sich nur, wenn der Kunde in ein anderes Paket wechselt (vgl. C.3 Abs. 3), sowie nach Maßgabe von § 8 Abs. 4 der Kern-AGB. Die Vergütung für CORTUA ist eine reine Festvergütung; eine variable Vergütungskomponente im Sinne des § 8 Abs. 2 der Kern-AGB besteht nicht.
(3) Die für das jeweilige Paket geltende Vergütung ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung.
(4) Fair Use / Nutzungsgrenzen: CORTUA wird zu einem festen, Umfangs-basierten Entgelt ohne nutzungsabhängige Abrechnung bereitgestellt. Die Kalkulation dieses Entgelts setzt eine bestimmungsgemäße, wirtschaftlich angemessene Nutzung voraus. ADFERENCE ist daher berechtigt, für ressourcenintensive Funktionen - insbesondere den KI-gestützten Advisor, die KI-gestützte Berechnung von Empfehlungen sowie das automatisierte Abrufen und die Aufbereitung von Markt- und Wettbewerbsdaten - angemessene technische Nutzungsgrenzen vorzusehen (z.B. Rate-Limits, Quotas, Wiederherstellungsfenster). Diese dienen dazu, eine faire Verteilung der Ressourcen über alle Kunden sicherzustellen sowie eine wirtschaftlich nicht mehr vertretbare, den kalkulierten Rahmen erheblich übersteigende Nutzung einzelner Accounts zu begrenzen. Nutzungsgrenzen werden so bemessen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Dienstes nicht beeinträchtigt wird. Das Bestehen oder die Anwendung solcher Nutzungsgrenzen stellt keinen Mangel und keine Pflichtverletzung dar.
C.10 Vertragsende
Bei Vertragsbeendigung laufen aktive Automationen und Optimierungsprozesse bis zum tatsächlichen Abschaltungszeitpunkt weiter. ADFERENCE deaktiviert diese spätestens am nächsten Werktag nach dem Vertragsende. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Optimierungen und Kampagnenanpassungen bis zur Deaktivierung fortgesetzt werden.
C.11 Datennutzung
(1) Zur Erbringung des Dienstes übermittelt ADFERENCE Kundendaten an Drittanbieter, die Infrastruktur für künstliche Intelligenz bereitstellen. ADFERENCE wählt diese Anbieter sorgfältig aus und vereinbart, soweit verfügbar, Regelungen zur Nullspeicherung der Daten (Zero Data Retention) sowie zum Ausschluss der Nutzung von Kundendaten für das Training der Modelle des jeweiligen Anbieters (No Training).
(3) ADFERENCE stellt dem Kunden auf Anfrage Informationen über die eingesetzten Drittanbieter und die Art der Datenverarbeitung zur Verfügung.
C.12 Datenschutz
(1) CORTUA ist auf die Verarbeitung von Produkt-, Listing-, Kampagnen- und Werbedaten ausgerichtet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Kernfunktionen von CORTUA nicht erforderlich; der Dienst ist so gestaltet, dass sie auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleibt.
(2) Soweit bei der Nutzung von CORTUA gleichwohl personenbezogene Daten verarbeitet werden – insbesondere wenn der Kunde bei Freitexteingaben (z.B. gegenüber dem KI-gestützten Advisor) personenbezogene Daten eingibt – erfolgt diese Verarbeitung als Auftragsverarbeitung auf Grundlage der AVV (§ 11.2 der Kern-AGB). Die AVV wird mit Abschluss einer Leistungsvereinbarung über CORTUA Vertragsbestandteil. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, einschließlich der Anbieter von KI-Infrastruktur (vgl. C.11), ergeben sich aus der AVV.
(3) Der Kunde beschränkt die Eingabe personenbezogener Daten auf das für die Nutzung Erforderliche. Die Eingabe besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sowie von Daten, deren Verarbeitung nicht von der AVV gedeckt ist, ist unzulässig. Der Kunde ist als Verantwortlicher dafür verantwortlich, dass für die von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage besteht.
C.13 Funktionsstand und Weiterentwicklung
Geschuldet ist der bei Vertragsschluss allgemein verfügbare Funktionsstand von CORTUA. Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit Zugriff auf die jeweils aktuelle Version einschließlich aller allgemein verfügbaren Weiterentwicklungen und Verbesserungen, soweit hierdurch der geschuldete Funktionsstand nicht wesentlich eingeschränkt wird; § 3.7 der Kern-AGB bleibt unberührt.